Informationen zur Rauchmelderpflicht

Die Zahl von ca. 500 Toten bei Bränden in Deutschland ist erschreckend und zugleich alarmierend.

Seit Jahren fordern Landesfeuerwehrverbände, Berufsfeuerwehren ebenso der Fachverband Elektro- und Informationstechnik landesweit eine entsprechende Änderung der Bauvorschriften zur Vermeidung von Rauchtoten.

Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, hat jetzt bereits das fünfte Bundesland eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben.

2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten in weniger als zwei Jahren die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen.

Damit ist den genannten Bundesländern eine verbindliche Regelung im Baurecht in Kraft getreten. Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern.

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchmelderpflicht in Bayern
Rauchmelderpflicht in Berlin
Rauchmelderpflicht in Brandenburg
Rauchmelderpflicht in Bremen
Rauchmelderpflicht in Hamburg
Rauchmelderpflicht in Hessen
Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Rauchmelderpflicht in Niedersachsen
Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
Rauchmelderpflicht im Saarland
Rauchmelderpflicht in Sachsen
Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt
Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein
Rauchmelderpflicht in Thüringen